Pflegedienst
Kornharpen

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Pflege

Behandlungspflege

Behandlungspflegen sind medizinisch notwendige und vom Arzt verordnete Tätigkeiten, die eine Krankheit lindern, einer Krankheit vorbeugen und zur Gesundheit beitragen. Die ärztliche Verordnung muss von den Kassen genehmigt sein, die erbrachten Leistungen werden dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Beispiele für die Behandlungspflege:

  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckkontrolle
  • Injektionen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
  • Stellen von Medikamenten im Wochenspender
  • Portversorgung
  • Zu unserer besonderen Leistung in der Behandlungspflege gehört die Wundversorgung.

Grundpflege

Grundpflegerische Versorgung sind Tätigkeiten, die im Rahmen der alltäglichen Selbstpflege anfallen und auf Grund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und körperlichen Einschränkungen nicht erledigt werden können.

Für die Leistungen der Grundpflege benötigen Sie einen Pflegegrad. Um einen Pflegegrad zu bekommen, muss zunächst auf Grundlage des SGB XI §14 Abs. 4 eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs ordnet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigen einen von 5 Pflegegraden zu. 

Im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades gewährt die Pflegekasse Ihnen eine bestimmte Summe als Zuschuss. Ob dieser Zuschuss die Gesamtkosten der Leistungen abdeckt, hängt von dem benötigten Versorgungsumfang ab.

Dies überprüfen wir für Sie, indem wir Ihnen vor Beginn der Versorgung einen Kostenvoranschlag erstellen.

Selbstverständlich beginnen wir mit der Pflege nach der Auftragserteilung und Abschluss eines Pflegevertrages.

Grundpflege beinhaltet folgendes:

 

  • Körperpflege
  • Ausscheidung
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Prophylaxen
  • Prophylaxen Förderung
  • Kommunikation

Verhinderungspflege

Wenn Sie bereits seit mindestens sechs Monaten als Pflegebedürftige anerkannt sind, haben Sie rechtlichen Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege. Sie kann bei Krankheit oder Urlaub des pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden, aber auch, wenn die Angehörigen einfach mal eine Auszeit brauchen. Für die Bezahlung der „Ersatz-Pflegekraft“ zahlt die Pflegekasse 1.612 Euro pro Jahr.

Die Verhinderungspflege müssen Sie nicht zusammenhängend in Anspruch nehmen, sondern können Sie in einzelne kürzere Etappen oder stundenweise in der Woche aufteilen. Nehmen Sie in einem Jahr keine oder nur wenig Verhinderungspflege in Anspruch, verfällt die restliche Summe!

Wichtig: Auch wenn Sie die Verhinderungspflege in einem Jahr vollständig in Anspruch genommen haben, können Sie – unter den gegebenen Voraussetzungen – nach wie vor Kurzzeitpflege beantragen. Wenn Sie aber die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen haben, können Sie 50% Ihres Anspruchs auf die Kosten der Kurzzeitpflege zusätzlich zu der Verhinderungspflege zu Hause in Anspruch nehmen

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot und stellen Pflegekräfte als Ersatz zur Verfügung.

 

Rufen Sie uns einfach an!

0234 95 857 14

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Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistungen stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125 € im Monat zur Verfügung.

Diese Leistungen können auch angespart werden, sie verfallen nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch nutzen.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Welche Leistungen kann wahrgenommen werden?

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung.

Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.

Dies Leistungen können sein:

    • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
      z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
    • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden
      z.B. Begleitung außerhalb des Hauses,
    • Unterstützung im Haushalt
      z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.
    • Betreuungsleistungen
      z.B. Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

 

Wie kann ich diesen Betrag erhalten?

Um die Leistungen dieser Art zu erhalten, muss die betreffende Person einen Pflegegrad haben.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Allgemeinen müssen nicht eigens beantragt werden. Es ist einfacher beim Pflegedienst eine Abtretungserklärung abzugeben, damit dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Bei Interesse oder weiteren Fragen, sprechen Sie uns an! Wir beraten gerne und erstellen Ihnen ein Angebot.

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Kooperations Netzwerk

Kooperationspartner

Um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden rundum zu verbessern und zu fördern ist unser Kooperationsnetzwerk eine ausgezeichnete Ergänzung zu dem Service, den wir Ihnen bieten. Durch unsere zahlreichen Kontakte zu externen Kooperationspartnern vermitteln wir Ihnen auf Wunsch verschiedene Dienstleistungen.

Zu unseren Kooperationspartnern gehören:

  • Fußpflege, Podologen
  • Lieferung von warmen Mahlzeiten
  • Krankengymnastik, Physiotherapie
  • Sanitätshäuser
  • Hausnotruf
  • Friseure
  • uvm.
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Kontakt

Ambulanter Pflegedienst Kornharpen GmbH
Wieschermühlenstrasse 28
44791 Bochum

apk-bochum@gmx.de
0234 95 857 14

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